Leerstandsmanagement

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Wirtschaftsförderung
Siegfried Mack

T 05923 9659 29

mack@schuettorf.de

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Mit der Erarbeitung eines Leerstandsmanagementkonzepts hat sich die Wirtschaftsförderung konzeptionell erweitert. Die Wirtschaftsförderung möchte dazu beitragen, dass Leerstände in Schüttorf schneller wieder genutzt werden können und künftig bestenfalls gar nicht erst entstehen.

Die Stadt Schüttorf arbeitet aktiv an dem Ziel, durch ein Leerstandsmanagement einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Stadt als Einkaufs- und Aufenthaltsort mit Lebensqualität zu leisten. Wir möchten Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister in der Innenstadt dabei unterstützen, dass die Innenstadt auch in den kommenden Jahren ein attraktiver Ort zum Bummeln, Begegnen und Verweilen ist.

Ziele sind

  • die Innenstadt als Einkaufsstandort und Aufenthaltsort zu stärken,
  • eine(n) lebendige(n) Einzelhandel und Gastronomie sowie deren Besucherinnen und Besucher zu erhalten,
  • Entfaltungsräume für Geschäftstätigkeiten, soziale Projekte sowie Start-Ups zu bieten,
  • Nachnutzungen für Leerstände zu unterstützen
  • temporäre Nutzungen zu Dauernutzungen zu entwickeln,
  • neue Ansiedlungen durch das Förderprogramm zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien zu unterstützen

Die Stadt Schüttorf kann dabei im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien leisten. Im Rahmen der jeweiligen haushaltsmäßigen Bereitstellung soll Existenzgründern, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften, die einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen, eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt werden. Dazu wurde in der Vergangenheit die Erfassung der Leerstände in einem entsprechenden Kataster vorgenommen.

Der Zuschuss der Stadt Schüttorf soll Unternehmen, die Geschäftstätigkeiten mit wirtschaftlicher Perspektive planen, im ersten Schritt helfen, bestehende Anlaufschwierigkeiten (Pacht-, Genehmigungs-, Eröffnungskosten, Werbung) zu mindern. Gefördert werden soll dabei die Neueröffnung bzw. Wiederbelebung eines vorhandenen, strukturellen Leerstands eines Ladenlokals oder einer Geschäftsimmobilie (also mindestens 6 Monate leerstehend) im Fördergebiet des Stadtkerns von Schüttorf mit einem an die Öffentlichkeit gerichteten Waren- und Dienstleistungsangebot aus dem nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimentsbereich. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.

Wir unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee und stehen bei Rückfragen zum Programm des Leerstandsmanagements zur Verfügung.