Schiedsmann

Zuständiger Schiedsmann

Heiko Peter
Holunderweg 18
48465 Schüttorf

T 9869289

heiko@heikopeter.com

Für die Samtgemeinde Schüttorf ist eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen.

Die Wahl der Schiedsfrauen oder Schiedsmänner erfolgt durch den Rat der Stadt Schüttorf für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl ist durch den Direktor des Amtsgerichts Nordhorn zu bestätigen.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft in „kleinen“ Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.

In diesen Fällen muss der „Verletzte“ bzw. „Geschädigte“ sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erhoben werden kann.

Manuela Schohaus
Neue Kämpe 5
48465 Ohne

T 05923 7770
schohausmanuela@gmail.com