Anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen machen weitere Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich
Die ausbleibenden Niederschläge und die anhaltende Hitze führen derzeit zu einer außergewöhnlich hohen Wasserentnahme im Verbandsgebiet. Bereits in den vergangenen Tagen hatte der Trink- und Abwasserverband (TAV) Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren auf die angespannte Versorgungslage hingewiesen. Da der Wasserverbrauch weiterhin steigt, hat der Verband nun eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Trinkwasserversorgung auch künftig sicherzustellen.
Mit sofortiger Wirkung ist die Entnahme von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für bestimmte Zwecke untersagt. Betroffen sind insbesondere:
- das Besprengen von Hof-, Straßen-, Dach- und Wegeflächen,
- die Kühlung und Reinigung von Anlagen und Geräten mit fließendem Wasser,
- die Bewässerung von Rasenflächen sowie Spiel- und Sportplätzen,
- die Beregnung von Gärten, Kleingärten, Grünflächen und Parkanlagen; das Gießen einzelner Pflanzen (außer Rasen) bleibt weiterhin zulässig,
- die Bewässerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen,
- das Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen außerhalb von Waschstraßen und dafür vorgesehenen Waschplätzen,
- das Befüllen privater Schwimmbecken und Pools,
- Übungen der Feuerwehren.
Von den Einschränkungen ausgenommen sind Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zwingend erforderlich sind.
TAV ruft zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf
Der TAV bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der wertvollen Ressource Trinkwasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ein bewusster Umgang mit Wasser hilft dabei, die Versorgung aller Haushalte und Einrichtungen auch während der aktuellen Trockenperiode zuverlässig aufrechtzuerhalten.
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden
Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich der TAV zusätzliche Einschränkungen vor. Verstöße gegen die geltenden Verbrauchsverbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gemäß der Wasserversorgungssatzung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Trink- und Abwasserverband weist darauf hin, dass die Verfügung aufgehoben wird, sobald sich die Wasserversorgung wieder normalisiert.