Schüttorf aktuell

- Der Lockdown wird vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
- Medizinische Masken
In den Geschäften und Einrichtungen, die zurzeit öffnen dürfen, und im öffentlichen Nahverkehr (inkl. Taxi) muss ab sofort eine medizinische Maske (d.h. keine Alltags- bzw. selbst genähte Mund-Nase-Masken) getragen werden.
Medizinische Masken sind entweder sogenannte OP-Masken sowie Masken der Schutzkategorien FFP2 und vergleichbare Kategorien (z.B. KN95). Die Masken dürfen kein Ventil haben. Kinder unter 15 Jahren dürfen weiterhin auch Alltagsmasken tragen.
- Kontaktbeschränkungen
Jede Person darf sich nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand (d. h. "Haushalt plus eins"-Regelung) sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren aufhalten.
Weitere Informationen und zur Verordnung des Landes im Wortlaut:
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Ab Montag dem 25.01.2021 wird es in der Samtgemeindebücherei Schüttorf eine „Ausleihe to go“ geben.
Per E-Mail oder Telefon teilen Leserinnen und Leser ihre Buchwünsche mit, die das Team der Samtgemeindebücherei dann zusammenstellt und für die Abholung zu einem vereinbarten Termin kontaktlos am Haupteingang der „Alten Kirchschule“ bereitstellt.
Zugänglich ist auch der Onlinekatalog „IOPAC“ der Samtgemeindebücherei, über den vorab ganz bequem gewünschte Titel reserviert werden können.
Die Rückgabe von Büchern und weiteren Medien kann ebenfalls kontaktlos über vereinbarte Termine erfolgen.
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Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung teilt mit, dass ab dem 28. Januar erste Impftermine in den Impfzentren vergeben werden. Personen, die 80 Jahre oder älter sind, können unter der Telefonnummer 0800/99 88 665 oder über das Onlineportal (www.impfportal-niedersachsen.de) einen Termin reservieren.
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Der Publikumsverkehr im Rathaus ist ab Montag, 18.01.2021 eingeschränkt nach persönlicher, telefonischer Terminvereinbarung in dringenden Fällen möglich.
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Diese Allgemeinverfügung tritt am 11.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 03. 02.2021 außer Kraft. Eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Geltungsdauer der angeordneten Maßnahmen bleibt unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens ausdrücklich vorbehalten.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt noch bis einschließlich Dienstag, 12. Januar, von 21 bis 5 Uhr morgens und wird ab Mittwoch aufgehoben.
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Das Land Niedersachsen erlässt mit Gültigkeit ab Sonntag, 10.01.2021 eine neue Corona-Verordnung.
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Anmeldebogen für Krippe und Kindergarten
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Der Landkreis teilt auf der Website weitere Maßnahmen ab Mittwoch, den 23. Dezember vorerst bis zum 12. Januar 2021 mit:
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Außenbereiche in Nordhorn und Schüttorf erreichen erforderliche Mindestquote von 55 Prozent
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