++ Niedersächsische Corona-Verordnung ++
Gültig ab 08.03.2021
Kontaktbeschränkungen:
Aktuell gilt: 2 Haushalte, max. 5 Personen (Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet).
Steigt (oder sinkt) der Inzidenzwert und liegt an drei aufeinander folgenden Tagen im Landkreis über 100 (unter 35) folgt eine Allgemeinverfügung des Landkreises mit einschränkenden (lockernden) Maßnahmen.
Aktuelle Inzidenzampeln für Niedersachsen finden Sie hier.
Kitas:
Trotz des erhöhten Inzidenzwertes im Landkreis können Kitas ab heute ins Szenario B wechseln, so dass alle Kinder wieder in die Kita-Einrichtungen kommen dürfen.
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes (nahe 100) in der Grafschaft Bentheim kann dieser Wechsel von sehr kurzer Dauer sein.
Sollte der Inzidenzwert in der Grafschaft Bentheim wieder über 100 steigen, muss erneut in das Szenario C gewechselt werden, so dass wieder nur eine Notbetreuung für die Kinder angeboten werden dürfte.
Eine Öffnung der Kitas für alle Kinder wäre erst dann wieder erlaubt, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen neuerlich unter 100 liegen würde.
Diese Vorgehensweise ist natürlich gerade für Eltern sehr undurchsichtig und erschwert die Planungen. Wir alle hoffen, gemeinsam gut durch diese Zeit zu kommen!
FAQ des Landes zu verschiedenen Themenbereichen finden Sie hier.
Die Verordnung des Landes finden Sie hier.