Niedersächsische Verordnung tritt am 13.02.2021 in Kraft
Bis einschließlich 07.03.2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes.
Wesentliche Änderungen:
- Kontaktbeschränkungen: Weiterhin gilt bei der Kontaktbeschränkung die Regelung "Haushalt plus eins". Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren aufhalten. Das Alter der Kinder wird mit gültiger Verordnung somit von drei auf sechs Jahren angehoben.


- Artikel 3 regelt das gestaffelte Inkrafttreten der Corona-Verordnung. Hiernach dürfen Friseurinnen und Friseure unter Beachtung der Hygienemaßnahmen ab dem 1. März 2021 ihre Friseurdienstleistungen wieder erbringen.
Die aktuelle Verordnung (mit farbig markierten Änderungen) des Landes lesen Sie hier.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) lesen Sie hier.