Niedersächsische Verordnung gilt ab Montag, 25. Januar 2021
- Der Lockdown wird vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
- Medizinische Masken
In den Geschäften und Einrichtungen, die zurzeit öffnen dürfen, und im öffentlichen Nahverkehr (inkl. Taxi) muss ab sofort eine medizinische Maske (d.h. keine Alltags- bzw. selbst genähte Mund-Nase-Masken) getragen werden.
Medizinische Masken sind entweder sogenannte OP-Masken sowie Masken der Schutzkategorien FFP2 und vergleichbare Kategorien (z.B. KN95). Die Masken dürfen kein Ventil haben. Kinder unter 15 Jahren dürfen weiterhin auch Alltagsmasken tragen.
- Kontaktbeschränkungen
Jede Person darf sich nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand (d. h. "Haushalt plus eins"-Regelung) sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren aufhalten.
Weitere Informationen und zur Verordnung des Landes im Wortlaut: