++ Landkreis erlässt Allgemeinverfügung ab 11.01. ++
Diese Allgemeinverfügung tritt am 11.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 03. 02.2021 außer Kraft. Eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Geltungsdauer der angeordneten Maßnahmen bleibt unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens ausdrücklich vorbehalten.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt noch bis einschließlich Dienstag, 12. Januar, von 21 bis 5 Uhr morgens und wird ab Mittwoch aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Grafschaft Bentheim zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Kreisgebiet.
Hier:
- Mund-/Nasenschutz-Pflicht an den allgemein- und berufsbildenden Schulen
- Mund-/Nasenschutz-Pflicht auf den Wochenmärkten
- Verpflichtendes Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (oder höherwertig) in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege;
- Verpflichtendes Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (oder höherwertig) für Angehörige der Heilberufe und weitere medizinische Berufe.
Allgemeinverfügung zum Download: