Niedersächsische Corona-Verordnung ab Sonntag, 10.01.2021
Das Land Niedersachsen erlässt mit Gültigkeit ab Sonntag, 10.01.2021 eine neue Corona-Verordnung.
Kontaktbeschränkungen:
Zulässig ist der Kontakt zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person. Die Regelung gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Raum. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Kinder.
Ab Inzidenzwert von 200:
Eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km vom Wohnort ab einer Inzidenz von 200/100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen wird im Falle seitens des Landkreis Grafschaft Bentheim und über eine Allgemeinverfügung erlassen.
Standesamtliche Trauungen im Rathaus:
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen erfolgen standesamtliche Trauungen ausschließlich mit dem Brautpaar.
Notbetreuung in Kindertagesstätten:
Bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.
Die höchstens zulässige Zahl der betreuten Kinder darf in einer Gruppe, in der
- überwiegend Kinder unter drei Jahren betreut werden, in der Regel acht Kinder und
- überwiegend Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut werden, in der Regel 13 Kinder
nicht überschritten werden.
Der Antrag auf Notbetreuung enthält die Kriterien für die Inanspruchnahme, steht zum Download zur Verfügung und ist direkt (auch per E-Mail) bei den Kindertagesstätten einzureichen.
In Ergänzung zur Betreuung von Kindern:
Das Bringen und Abholen von Kindern zur Schule/zur Kindertagesstätte ist von der Kontaktbeschränkung (ein Haushalt + eine weitere Person) ausgenommen.