Niedersächsische Verordnung tritt am 16.12.2020 in Kraft
Details zur Verordnung lesen Sie hier.
Wesentliche Änderungen:
- Kontaktbeschränkungen bis 10. Januar (inkl. Weihnachten und Silvester) siehe Schaubild
- Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließt (Wochenmärkte, Hofläden, Liefer- und Abholdienste außerhalb der Verkaufsstelle, Verkauf von Weihnachtsbäumen zulässig)
- Betriebe der körpernahen Dienstleistungen/der Körperpflege (z.B. Friseure) schließen
- Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit auch unter Einhaltung des Abstandsgebots unzulässig.
- An- und Versammlungsverbot, Verkaufsverbot für Feuerwerk zu Silvester. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörper u.ä. ist untersagt.
Detaillierte Verordnung (Lesefassung):
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
