Förderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Die Landesregierung hat eine Unterstützung der Gastronomie mit Hilfsprogrammen zugesagt, unter anderem mithilfe der „Niedrigschwelligen Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“.
Eine Antragstellung für diese Investitionsförderung ist ab dem 25.11.2020 möglich.
Was, wie und wer förderfähig ist, kann den Informationen der NBank entnommen werden:
https://www.nbank.de/.../Niedrigschwellige.../index.jsp