Niedersächsische Verordnung tritt am 02.11.2020 in Kraft
Die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen mit Einschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie.
Bitte beachten Sie die Maßnahmen:
- Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen und einem weiteren Haushalt (max 10 Pers.)
- Reisen im Inland unterlassen
- Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
- Gastronomien werden geschlossen, Außer-Haus-Verkauf ist gestattet
- Schulen und Kitas bleiben geöffnet
- Kosmetik- und Tattoostudios, Fitnessstudios schließen. Friseure dürfen öffnen.
Die Verordnung des Landes Niedersachsen im Detail: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html?fbclid=IwAR3r0HeMHpZBrR5w9ALje5CIcfeSWw4RF-rlqzROZCb6_8_fP7fM61Zj5Xg